Ausbau der sozialen Betreuung

Wenn ältere Menschen in ein Heim ziehen, sollten sie sich dort auch daheim fühlen können. Zu einer fachgerechten Pflege und einer komfortablen Unterbringung bei gutem Essen gehört auch ein attraktives und förderndes Betreuungsangebot während des Tages. Die Einführung des Pflegeweiterentwicklungsgesetzes sieht eine Verstärkung der sozialen Betreuung für Pflegebedürftige „mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf“, wie es der Gesetzgeber in § 87b Pflegeversicherungsgesetz formuliert hat, vor. Nachdem sich die Verhandlungen der landesweiten Rahmenbedingungen in Bayern zur Umsetzung der Neuregelung langwierig gestaltet haben, kann die Mehrzahl der Pflegeeinrichtungen die Verbesserung erst jetzt nach einem Jahr des Inkrafttretens der Gesetzesreform umsetzen. Aufgrund der Neuregelung kann das Seniorenheim Anlautertal in Titting mit Teresa Engelhardt (rechts), Anna-Maria Osiander (2. v. r.) und Brigitte Hiemer (links) drei zusätzliche Betreuungskräfte beschäftigen, die sich in Ergänzung zum bestehenden Pflegeteam um die Bewohner des Seniorenheimes kümmern. Pflegedienstleitung Kathrin Strigl (2. v. l.) und Vorstandsmitglied Lorenz Meier (Mitte) freuen sich über die dauerhafte personelle Unterstützung, die von den Pflegekassen finanziert wird. Die Betreuungskräfte werden täglich abwechselnd vormittags und nachmittags Gruppen- und Einzelaktivitäten zur Alltagsgestaltung der Heimbewohner anbieten. Dabei wird z. B. gesungen, gebastelt oder gespielt, aber auch vermehrt Spaziergänge unternommen – je nach Möglichkeit der betreuten Bewohner.