Netzhautablösung
Die Netzhaut des Auges besteht aus einem lichtempfindlichen Teil und einem blinden Teil. Ersterer enthält die Sinnes-, Nerven- und Stützzellen. Er ist als vorgelagerter Hirnteil anzusehen.
Die Netzhautablösung bezeichnet die Trennung von Netzhaut und Pigmentepithel. Der Augenmediziner unterscheidet zwei Formen einer Netzhautablösung:
- rissbedingte (= rhegmatogene) Ablösung, die sich durch einen Einriss der Netzhaut infolge einer degenerativen Netzhaut oder durch eine Glaskörperveränderung auszeichnet
- nichtrissbedingte (= nichtrhegmatogene) Ablösung, die ohne Einriss, aber durch einen Zug von innen bei einer Glaskörperschrumpfung oder einem Glaskörperverlust oder durch einen Druck von hinten infolge pathologischer Prozesse entsteht
Symptomatisch für eine Netzhautablösung sind Flusen, Blitze, dann Schatten und Schleier, die vom Patienten wahrgenommen werden. Der Mediziner diagnostiziert eine Netzhautablösung unter anderem auch am Durchscheinen der roten Aderhaut im Lochbereich.
Therapiert wird eine Netzhautablösung je nach Verlauf der Erkrankung und nach Krankengeschichte unterschiedlich. Einige Möglichkeiten sind:
- prophylaktisches Anheften von gefährdeten Arealen durch Hitze- oder Kälteanwendung
- Annähern von Netz- und Aderhaut durch eindellende Maßnahmen von außen mit Induktion einer Verklebung durch Kälteanwendung
- Vitrektomie zur Beseitigung innerer Zugkräfte mit oder ohne innere Tamponade (zumeist Gas oder Silikonöl)




