geburtshilfliche Operation
Der Begriff der geburtshilflichen Operationen umfasst alle operativen Eingriffe vor, während und nach der Geburt. Typische Beispiele sind der Dammschnitt und der Kaiserschnitt.
Der Dammschnitt (Episiotomie) ist eine der häufigsten erweiternden Operationen am weichen Geburtskanal. Er dient unter anderem der Vermeidung eines Dammrisses, aber auch zur Erleichterung der operativen Entbindung und der Geburtsbeendigung, wenn der Kopf des Kindes sich im Beckenausgang befindet (beispielsweise bei Wehenschwäche).
Der Kaiserschnitt, der auch als Schnittentbindung bezeichnet werden kann, stellt eine operative Beendigung der Schwangerschaft dar. Dabei wird die Gebärmutter bei hohem mütterlichen und/oder kindlichem Risiko oder auf Wunsch der Mutter chirurgisch eröffnet. In Deutschland wird bereits jedes fünfte Kind durch einen Kaiserschnitt geboren.








