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    Richard Nikol
    Leiter Klinischer Sozialdienst, Heimleiter
    Klinik Eichstätt mit Pflegestation
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    Barbara Vocht
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    Sandra Fröschl

    Klinik Eichstätt
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Patientenverfügung

= Patiententestament

Die Patientenverfügung ist eine schriftliche Erklärung des Patienten mit der Anweisung an zukünftig behandelnde Ärzte, den Leidens- oder Sterbeprozess verlängernde therapeutische Maßnahmen zu unterlassen. Für die Ermittlung des aktuellen Patientenwillens kann die Patientenverfügung in jedem Fall einen wichtigen Anhaltspunkt bilden.

Die Patientenverfügung stellt eine Form der Patientenvollmacht dar. Neben ihr bestehen auch die Vorsorgevollmacht und die Betreuungsverfügung. Die Vorsorgevollmacht bevollmächtigt eine Person des eigenen Vertrauens zur Regelung der Angelegenheiten des Vollmachtgebers bei dessen Unfähigkeit, wie zum Beispiel bei Fragen der Gesundheitssorge/Pflegebedürftigkeit, der Aufenthaltsbestimmung und bei Wohnungsangelegenheiten oder der Vermögenssorge. Die Betreuungsverfügung bezeichnet eine Erklärung einer Person zu Wünschen bezüglich eines künftigen Betreuungsverfahrens, zum Beispiel zur Person des Betreuers oder zur Art der Versorgung im Pflegefall. Allen dreien gemeinsam (Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung) ist die Tatsache, dass es sich jeweils um eine schriftliche Erklärungen handelt, die die Möglichkeit der Vorsorge für ein selbstbestimmtes Leben nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit regelt.

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